Fachpersonen

Ich habe gemerkt, dass etwas nicht stimmt – und gezögert, es anzusprechen. Die Beratung hat mir geholfen, zu klären, was ich tun kann.
Gewalt im Alter: Was Fachpersonen tun können
Sie machen sich als Fachperson Sorgen um einen älteren Menschen, vermuten Gewalt oder wissen bereits davon. Dann können Fragen entstehen: Wie spreche ich die betroffene Person an? Was sollte ich dokumentieren? Wen kann ich einbeziehen?
Bei diesen Fragen ist Alter ohne Gewalt für Sie da.
Fragen aus der Praxis
Wie spreche ich eine betroffene Person an?
Sprechen Sie mit der Person möglichst allein und an einem ruhigen Ort. Stellen Sie offene Fragen, die Raum zum Erzählen lassen: «Wie geht es Ihnen zu Hause?» oder «Gibt es etwas, das Ihnen Sorgen macht?» Hören Sie zu, ohne zu urteilen, und geben Sie der Person Zeit.
Was sollte ich dokumentieren?
Halten Sie Beobachtungen, Aussagen der betroffenen Person und Vorfälle möglichst genau fest. Notieren Sie, wann und in welchem Zusammenhang etwas passiert ist. Bleiben Sie bei den Fakten. Beachten Sie die Vorgaben Ihrer Organisation.
Darf ich Informationen weitergeben?
Bevor Sie Informationen an externe Fachpersonen oder Stellen weitergeben, brauchen Sie grundsätzlich das Einverständnis der betroffenen Person. Beachten Sie die Schweigepflicht und die Vorgaben Ihrer Organisation.
Was mache ich, wenn die betroffene Person keine Hilfe möchte?
Respektieren Sie die Entscheidung der betroffenen Person und setzen Sie sie nicht unter Druck. Bleiben Sie ansprechbar und bieten Sie weiterhin Unterstützung an. Alter ohne Gewalt berät Sie gerne, wie Sie mit dieser Situation umgehen können.
Welche weiteren Fachpersonen oder Stellen kann ich einbeziehen?
Je nach Situation können unterschiedliche Fachpersonen und Stellen weiterhelfen:
- Opferhilfe – bei Fragen zu Rechten und Unterstützung
- Spitex – wenn Hilfe oder Pflege im Alltag nötig ist
- Pro Senectute – bei finanziellen oder sozialen Fragen
- Hausärztin oder Hausarzt – bei gesundheitlichen Fragen
Alter ohne Gewalt berät Sie auch, an wen Sie sich im konkreten Fall wenden können.
Wann muss ich eine Meldung machen?
Wenn Sie bei Ihrer Arbeit Gewalt beobachten oder vermuten, bleiben Sie nicht allein. Tauschen Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen aus und orientieren Sie sich am internen Meldeweg Ihrer Organisation. Beachten Sie dabei die Schweigepflicht.
Je nach Situation kommt eine Meldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) infrage. Ob eine Meldepflicht besteht, hängt von Ihrer beruflichen Funktion und den kantonalen Regelungen ab. Sind Sie unsicher? Dann lassen Sie sich anonym bei Alter ohne Gewalt oder bei der KESB beraten.

Gewalt im Pflegeheim und in der Betreuung
Sie machen sich Sorgen, wie ein älterer Mensch gepflegt oder betreut wird. Sie beobachten problematisches Verhalten bei einer Kollegin oder einem Kollegen. Es kommt zu Übergriffen zwischen Bewohnenden. Oder Sie merken, dass Sie selbst zu grob reagieren. Auch dann können Sie sich vertraulich an Alter ohne Gewalt wenden. Wir hören zu und urteilen nicht.
Sicher handeln im Berufsalltag
Alter ohne Gewalt bietet praktische Hilfsmittel, die Fachpersonen helfen, Gewalt im Alter zu erkennen und richtig darauf zu reagieren.
Sie möchten eine Situation besprechen?
Wir sind für Sie da.